Europ.Zulassung-Leitlinien - 03.Mar.2008
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Leitlinien für europäische technische Zulassungen
(European Technical Approval Guidelines - ETAG)
Grundlagen
Rechtsverbindlichkeit
Erstellung von Leitlinien
Publikation von Leitlinien
Vorliegende Leitlinien
In Ausarbeitung befindliche
Leitlinien
Mandate für Leitlinien
Die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) kennt gem. Art. 4 Abs. 2 mehrere Arten von
harmonisierten europäischen technischen Spezifikationen, die als Grundlage für die CEKennzeichnung
von Bauprodukten herangezogen werden können.
Eine davon ist die europäische technische Zulassung (ETZ) auf Basis einer Leitlinie nach
Art. 9 Abs. 1 bzw. Art. 11 der Bauproduktenrichtlinie. Liegt keine Leitlinie vor, so kann eine
Einzelzulassung erteilt werden (siehe CUAP-Verfahren).
Die Entscheidung darüber, ob eine Leitlinie gemäß Art. 9 Abs. 1 bzw. Art. 11 der
Bauproduktenrichtlinie erstellt werden soll, wird von der Europäischen Kommission nach
Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen getroffen.
Nach Rechtsauffassung der Europäischen Kommission dürfen ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung von Leitlinien für europäische technische Zulassungen gem. Art. 11 Abs. 3
der Bauproduktenrichtlinie für die betroffenen Produkte keine anderen rechtsverbindlichen
Nachweise (z. B. für verbindlich erklärte nationale Normen oder nationale Zulassungen)
mehr verlangt werden, sondern einzig europäische technische Zulassungen, die auf Basis
dieser Leitlinie erteilt wurden.
Bestehende nationale Zulassungen behalten entsprechend
der ursprünglich vorgesehenen Geltungsdauer ihre Gültigkeit, können jedoch nicht
verlängert werden.
Grundlagen
Rechtsverbindlichkeit
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http://www.oib.or.at/ETAG.htm 16.03.2005
Die Erarbeitung der Leitlinie obliegt der EOTA (European Organisation for Technical
Approvals). Für diesen Zweck gibt es – ähnlich wie bei CEN – Arbeitsgruppen und Projekt
Teams, die unter Beteiligung der EOTA-Mitglieder die technische Arbeit leisten. Großer
Wert wird hierbei auch auf die Teilnahme von Vertretern der Hersteller gelegt.
Österreichisches Mitglied bei der EOTA ist das Österreichische Institut für Bautechnik
(OIB).
Nach Fertigstellung der Leitlinie wird diese dem Ständigen Ausschuss für das Bauwesen
vorgelegt, der seine Meinung hierüber äußern kann.
In Kraft tritt die Leitlinie durch die Publikation, die gem. Art. 11 Abs. 3 der
Bauproduktenrichtlinie nicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, sondern durch
die Mitgliedstaaten selbst erfolgt.
In Österreich erfolgt die Publikation in Form der Kundmachung von Leitlinien durch das
Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) in der institutseigenen Zeitschrift OIB aktuell,
der Wiener Zeitung sowie durch Ämter der Landesregierungen in deren Amtsblättern
entsprechend den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden
Leitlinien für die europäische technische Zulassung gemäß § 4 Abs. 1 des
Bauproduktengesetzes des Bundes (BauPG) im Verordnungswege kundgemacht.
Die deutschsprachigen Ausgaben von Leitlinien können beim Österreichischen Institut für
Bautechnik gegen Kostenersatz bezogen werden.
In Zweifelsfällen bzw. in Fällen von Übersetzungsfehlern ist die im EOTA-Sekretariat
(Kunstlaan 40, Avenue des Arts, B-1040 Bruxelles, Belgien; www.eota.be) vorliegende
Originalfassung der Leitlinie maßgebend.

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Ausgabe 2002 (Teil 5), Ausgabe 2003 (Teil 6). Identifikationsnummer der deutschen
Fassung der Leitlinie in Österreich: Teile 1 - 4: OIB-467-005/98, Teil 5: OIB-467-064/02,
Teil 6: OIB-467-030/04.
History file Nr. 1: Ausgabe 2001. Identifikationsnummer der deutschen Fassung in
Österreich: OIB-467-005/98-004.
ETAG 002: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte
Glaskonstruktionen, Ausgabe 1998 (Teil 1), Ausgabe 2002 (Teil 2), Ausgabe 2002 (Teil 3).
Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-018/98,
Teil 2: OIB-467-009/02, Teil 3: OIB-467-030/03
History file Nr. 2: (History file Nr. 1 inkludiert), Ausgabe 2000. Identifikationsnummer der
deutschen Fassung in Österreich: OIB-467-018/98-001.
History file Nr. 3: Ausgabe 2001. Identifikationsnummer der deutschen Fassung in
Österreich: OIB-467-018/98-004.
ETAG 003: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für innere
Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände (Ausgabe 1998).
Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-026/99.
ETAG 004: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für außenseitige
Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht (Ausgabe 2000). Identifikationsnummer
der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-002/01.
ETAG 005: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für flüssig aufzubringende
Dachabdichtungen (Teil 1 bis 8), (Ausgabe 2000). Identifikationsnummer der deutschen
Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-012/01.
ETAG 006: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für mechanisch befestigte
Dachabdichtungssysteme (Ausgabe 2000). Identifikationsnummer der deutschen Fassung
der Leitlinie in Österreich: OIB-467-005/00.
ETAG 007: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für den
Holzrahmenbau (Ausgabe 2001). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der
Leitlinie in Österreich: OIB-467-020/02.
ETAG 008: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für vorgefertigte
Treppenbausätze (Ausgabe 2001). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der
Leitlinie in Österreich: OIB-467-041/02.
ETAG 009: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für nicht lasttragende
verlorene Schalungsbausätze/-systeme bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -
elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton (Ausgabe 2002).
Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-003/03.
ETAG 010: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für selbsttragende
lichtdurchlässige Dachsysteme (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen
Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-035/03.
ETAG 011: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für leichte Holzbauträger und
-stützen (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in
Österreich: OIB-467-034/03.
ETAG 012: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für Blockhäuser
(Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich:
ETAG Seite 3 von 5
http://www.oib.or.at/ETAG.htm 16.03.2005
OIB-467-016/03.
ETAG 014: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Kunststoffdübel zur
Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzschicht (Ausgabe
2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-
022/02.
Einen Überblick über die derzeit in Ausarbeitung befindlichen Leitlinien für europäische
technische Zulassungen gibt die folgende Aufstellung:
􀁺 Injektionsdübel aus Metall zur Verwendung im Mauerwerk (Metal anchors for
masonry)
􀁺 Spannsystem für das Vorspannen von Konstruktionen (Post-tensioning kits/systems
for the prestressing of structures)
􀁺 Brandschutzanstriche und -materialien (Fire seals and fire protective materials)
􀁺 Vorgefertigte lasttragende Plattenbalken auf Holz (Werkstoffbasis) und leichte
selbsttragende Sandwichpaneele (Prefabricated wood-based load-bearing stressed
panels and self-supporting composite light weight panels)
􀁺 Übergangskonstruktionen für Straßenbrücken (Expansion joints for roadbridges)
􀁺 Dreidimensionale Nagelplatten (Three-dimensional nailing plates)
􀁺 Dämmplatten (Vetures-prefabricated insulation systems)
􀁺 Bausätze für Steinschlagschutznetze (Rock Fall protection kits)
􀁺 Vorgefertigte Industrie- und Geschäftsbauten (Prefabricated industrial and
commercial buildings)
􀁺 Fertigteilbausätze aus Beton (Concrete frame building kits)
􀁺 Fertigteilbausätze aus Metall (Metal frame building kits)
􀁺 Bausätze für vorgefertigte Kühlzellen (Kits for prefabricated cold storage rooms)
􀁺 Flüssig aufgebrachte Brückenabdichtungen (Liquid applied bridge deck waterproofing
products and kits)
Den Bearbeitungsstand der von der Europäischen Kommission erteilten Mandate für die in
Ausarbeitung befindlichen Leitlinien finden Sie unter Bauproduktenrichtlinie.
In Ausarbeitung befindliche Leitlinien
Mandate für Leitlinien
ETAG Seite 4 von 5
http://www.oib.or.at/ETAG.htm 16.03.2005
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